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Familie Brinker

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HofBrinker      Land*Leben      
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Mietvertrag über Ferienwohnungen

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Mieter den Abschluss eines Mietvertrages für die in der Anmeldung bezeichnete Ferienwohnung an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Mail vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen (auch per Email) Reisebestätigung durch den Vermieter beim Mieter zustande. 

1.2 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Vermieters. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen. 
1.3 Liegen die Miet- und Zahlungsbedingungen des Vermieters dem Mieter bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Mietbestätigung/Rechnung übersandt. Die Miet- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Vertrages. 
1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Vermieters für den Mietzeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Mietbestätigung/Rechnung.

 

2. Zahlung

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Mietbestätigung wird eine angemessene Anzahlung fällig, deren Höhe individuell abgesprochen und vereinbart wird.

 2.2 Die Restzahlung ist spätestens bei Wohnungsbezug ohne nochmalige Aufforderung zu leisten, möglichst per Überweisung. Karten-Zahlung ist vor Ort nicht möglich, Barzahlung ist gerne gesehen.

3. Rücktritt seitens des Mieters

3.1 Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Buchungsdaten den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter wirksam. 

Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Wohnung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Der Vermieter ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit vom Reisenden kein Ersatzmieter gestellt wird) pro Wohnung in Prozent des auf sie entfallenden Mietpreises wie folgt berechnet wird: 

Bei einem Rücktritt 
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%,

bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 20% 
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30% 
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 45% 
vom 6. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 75% 
Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 90% 

3.2  Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen und Mietverträge, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind. 
3.3 Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die vom Vermieter geforderte Pauschale.  Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

 

4. Rücktritt seitens Vermieter

4.1 Der Vermieter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn entweder der/die Mieter das Hofleben so erheblich stört, oder sich so vertragswidrig verhält, dass es dem Vermieter nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz anderer Mieter/Familienmitglieder gerechtfertigt ist.

 

5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

5.1 Wird die Vermietung nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Mieter den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Vermieter ein Entgelt verlangen. 
5.2 Ergeben sich die in Ziffer 7.1. genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der Vermieter die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung werden vom Vermieter und dem Mieter je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Mieter zur Last.

 

6. Haftung

6.1 Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermieter verursacht wurde.

6.2 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. 

7. Gewährleistung/Schadenersatz

7.1 Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels der durch vom Vermieter zu erbringenden Leistungen erheblich beeinträchtigt, kann der Mieter den Reisepreis bzw. den Mietpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom Vermieter verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reise- oder Mietpreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist. 
7.2 Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Mieters aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Mieter im eigenen Namen. 

8. Anzeige von Mängeln

8.1 Der Mieter ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel in dieser Weise anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein. 

 

9. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

9.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Hierzu bedürfte es der schriftlichen Form.
9.2 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-technisch verarbeitet, gespeichert und NICHT weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. 
9.3 Gerichtsstand für Klagen gegen den Vermieter ist Ibbenbüren. 
9.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des gesamten Reisevertrages. 
9.5 Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.

 

Angaben zu Ihrem Vertragspartner:

Andreas und Elisabeth Brinker
Im Eichengrund 2
D- 48496 Hopsten-Halverde

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